Impressum/ AGB

Angaben gemäß § 5 TMG:

Karat Hotelservices

Schönböckener Str. 10

D- 23556 Lübeck


Vertreten durch:

Geschäftsführerin: Ella Stefanie Ankert

Geschäftsführer: Kevin Markus Ankert


Kontakt:

Telefon: 0800 1147 747

Telefax: 06353 90 09 998

E-Mail: info@karat-hotelservices.com

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 278 482 215

Aufsichtsbehörde:

Handwerkskammer Lübeck

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung:

Handwerksordnung

Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung in jeweils gültiger Fassung

Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung in jeweils gültiger Fassung

Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.

Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren:

Die Vermittlungsstelle (§ 91 Abs. 1 Nr.11) der Handwerksordnung ist zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbstständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern eingerichtet.

Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12

23552 Lübeck

Telefon: 0451 1506-0

Fax: 045 1506-180

Email: info@hwk-luebeck.de

De-Mail: info@hwk-luebeck.de-mail.de

Preisangaben:

Informationen zu Preisen gem. § 4 DL-InfoV erteilen wir gerne auf persönliche Anfrage.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Geschäftsführer Kevin Ankert

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Werksleistungen im Bereich – Gebäudereinigung & Reinigungsdienste


Karat Hotelservices Inh.: Stefanie Ella Ankert

Gebäudereinigung – als Auftragnehmer einzeln anzusehen. Diese AGB dienen nur der Ansicht, Änderungen und Fehler vorbehalten!

Art und Umfang der Leistung

Die Karat Hotelservices verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen.

Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart oder Nachgearbeitet.

Weisungsrecht

Die Weisungsrecht der Mitarbeiter / Gehilfen und sowie die Auswahl liegen – ausgenommen bei im Verzug von Gefahr, allein bei Karat Hotelservices.Dem Auftraggeber ist es untersagt- und wird davon absehen, die Mitarbeiter / Gehilfen der Karat Hotelservices in den eigenen Betrieb einzugliedern, ihnen Weisungen zu erteilen oder ihre Telefonnummern zu erfragen oder einzufordern.

Alle Kommunikation und Absprachen sind immer mit dem Auftragnehmer Karat Hotelservices direkt zu kommunizieren: info@karat-hotelservices.com, auch bei Einsatz anderer Unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer Karat Hotelservices von dadurch entstehenden Nachteilen frei. Der Auftraggeber würde dann bei Verstoß selbst in Haftung eintreten.

Reinigungsmittel und Geräte

Der Auftragnehmer Karat Hotelservices stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Ihre Kosten, oder auf Kosten des Auftraggeber zur Verfügung. Die Verwendung von Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel, durch den Auftraggeber ist nicht gestattet, ohne zugvorige Genehmigung vom Auftragnehmer. Der Auftragnehmer Karat Hotelservices stattet Ihre Mitarbeiter für den Einsatz mit einheitlicher Dienstkleidung aus, wenn der Auftraggeber dies wünscht muss er dies schriftlich vor Vertragsbeginn dies schriftlich dem Auftragnehmer: info@karathotelservices.com mitteilen (schriftlicher Hinweis notwenig). Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen und Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt die Kosten.

Aufenthaltsräume

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für die Mitarbeiter der Karat Hotelservices kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei der Benutzung des Objektes, des Grundstücks und sowie der Räume alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.

Schlüsselvorschriften

Die für die Erfüllung der Dienstleistung erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Ausführung durch andere Unternehmen

Der Auftragnehmer Karat Hotelservices  ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer – gemäß §34 a GewO zugelassener – Unternehmen zu bedienen, sogenannte Nachunternehmen. Soweit es sich dabei nicht um Unternehmen der Ankert Gebäudereinigung handelt, ist der Auftraggeber berechtigt, sich vom Vertrag (Nachunternehmen) zu lösen. 

Höhere Gewalt

Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen von höherer Gewalt, kann der Auftragnehmer Karat Hotelservices die Erfüllung  der Dienstleistung, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle einer Unterbrechung verpflichtet sich der Auftragnehmer (Karat Hotelservices), das Entgelt entsprechend den ersparten Lohnzahlungen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

Verzug

Bei Zahlungsverzug und bei fehlenden notwenige Informationen wie LV und Listen über das Dienstleistungsvolumen ruhen die Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers Karat Hotelservices nebst Ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung

für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Da der Auftragnehmer Karat Hotelservices vom Zurückhaltungsrecht u.a. gebrauch macht. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Vertragsleistungen in Verzug, so kann der Auftragnehmer Karat Hotelservices bei Vorliegen einer gesetzlicher Vorraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Dem Auftragnehmer Karat Hotelservices bleibt jedoch nachgelassen, die Höhe ihres Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadensersatz statt der Leistung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde einen Betrag von 80% des Stundensatzes zu beanspruchen. Wurde zuvor eine Reinigungspauschale vereinbart, so bleibt diese in voller Höhe bestehen und ist vom Auftraggeber im volle Umfang zu entrichten. Der Auftraggeber hat allerdings das Recht nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer Karat Hotelservices durch den Annahmeverzug gemäß § 293 BGB, kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange des Auftraggebers abgestellt war.

Durch Rechtsveränderungen im Bereich dem Auftragnehmer Karat Hotelservices wird der Vertrag nicht berührt.

Loyalitätsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die der Auftragnehmer (Karat Hotelservices) zur Durchführung der Reinigungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und 24 Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen. Verstößt der Auftraggeber dagegen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro für jeden abgeworbenen Arbeitnehmer oder 75.000 Euro für jeden abgeworbenen Nachunternehmer zu zahlen. Begeht der Auftraggeber den Versuch einen oder mehrere Mitarbeiter oder Nachunternehmer vom Auftragnehmer Karat Hotelservices während der Laufzeit des Vertrages und 24 Monate nach Beendigung des Vertrages an-abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro (eigene Mitarbeiter) für jeden Versuch oder in Höhe von 15.000 Euro (Nachunternehmer) für jeden Versuch – an den Auftragnehmer zu leisten.


Haftung und Haftungsbegrenzung

Der Auftragnehmer (Karat Hotelservices) haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmer Karat Hotelservices, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichter Fahrlässigkeit, haftet der Auftragnehmer Karat Hotelservices nur dann, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.

Mängelansprüche

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten bis nächsten Morgen 9:00 Uhr gerügt werden. Geschieht das nicht, sind Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen. Der Auftragnehmer Karat Hotelservices ist jederzeit zur Nachbesserung der Reinigungsarbeiten berechtigt, nach Aufforderung der Nachbesserung durch den Auftraggeber. 

Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel müssen innerhalb eines Jahres nachdem der Auftraggeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen davon Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Auftragnehmer Karat Hotelservices geltend gemacht werden.

Sind zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Karat Hotelservices Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Zahlung des Entgelts

Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist – soweit nicht anderes vereinbart wurde – sofort zahlbar, innerhalb von 3 Werktagen ab Rechnungszugang. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.

Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein tariflicher Feiertagszuschlag von 100% in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.

Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge oder gesetzlicher Veränderungen, erhöht sich das Reinigungsentgelt um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt nur bei Dauerschuldverhältnissen.

Vertragsbeginn, Vertragsänderungen

Der Vertrag wird mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei dem Auftraggeber rechtswirksam, spätesten jedoch, wenn die

Der Vertrag wird mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei dem Auftraggeber rechtswirksam, spätesten jedoch, wenn die

vereinbarte Dienstleistung ausgeführt wird. Soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, läuft der Vertrag auf eine feste Laufzeit. Die zwischen 3 oder 5 Jahren fest vereinbart wird. Wird er nicht 3 Monate vor Ablauf der Zusatzvereinbarung vorzeitigem Vertragende gekündigt, so geht der Vertrag, dann auf Unbestimmte Zeit über und/oder verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein Jahr.

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien:

a) 12 Monate – die Kündigung muss schriftlich spätestens am 3. Werktag des neuen Jahres (Januar) beim AN eingehen um wirksam zu sein, wenn es nicht anders im Vertrag geregelt wurde.

Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmer Karat Hotelservices.

Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Nichtteilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren

Das Unternehmen Karat Hotelservices ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Sitz der Karat Hotelservices. Karat Hotelservices hat das Wahlrecht innerhalb Europa. Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandvereinbarung ist der Auftragnehmer Karat Hotelservices auch berechtigt,

den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht und europäisches Recht anwendbar. 

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ändern sich dies Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weist der Auftragnehmer Karat Hotelservices unter Übersendung einer geänderten Fassung auf die Änderungen hin, so gelten die Änderungen als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftragnehmer Karat Hotelservices bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hinweisen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels oder das Datum & die Uhrzeit der E-Mail.

Stand April 2023